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Betriebsstunden Ihres Geräts auslesen

Damit Ihre Therapie nahtlos weiterläuft

Einmal im Jahr müssen wir Ihrer Krankenkasse mitteilen, ob das Gerät weiterhin gebraucht und auch genutzt wird. Dafür benötigen wir die aktuellen Betriebsstunden Ihres Therapiegerätes, um die laufende Versorgungspauschale zu verlängern.

Darüber hinaus können wir mit den aktuellen Betriebsstunden Serviceintervalle und Wartungen besser einplanen, damit Ihr Gerät auch zuverlässig funktioniert.

Füllen Sie dazu einfach das Formular aus. Unser Service-Team prüft Ihre Angaben und meldet sich bei eventuellen Rückfragen.

Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen
Während unserer Servicezeiten (Mo bis Fr, 8:00 bis 17:00 Uhr) melden wir uns in der Regel innerhalb weniger Stunden. Meldungen außerhalb dieser Zeiten bearbeiten wir am nächsten Werktag.

Erklärungshilfe Betriebsstundenabfrage für Geräte

Sie benötigen Hilfe beim Auslesen der Betriebsstunden auf Ihrem Gerät? Hier finden Sie praktische Anleitungen für die jeweiligen Geräte als PDF zum Download.

Compact 525KS stationärer Sauerstoffkonzentrator

Stationäre Sauerstoffkonzentratoren

Compact 525 KS

EverFlo Sauerstoffkonzentratoren

Stationäre Sauerstoffkonzentratoren

EverFlo

iGo 2 mobiler Sauerstoffkonzentrator für Sauerstoffzufuhr

Mobile Sauerstoffkonzentratoren

iGo2

Inogen Rove 6 Sauerstoffkonzentrator

Mobile Sauerstoffkonzentratoren

Inogen Rove 6

SimplyGo, mobiler Sauerstoffkonzentrator

Mobile Sauerstoffkonzentratoren

SimplyGo

SimplyGo Mini, mobiler Sauerstoffkonzentrator

Mobile Sauerstoffkonzentratoren

SimplyGo Mini

Zen-O mobiler Sauerstoffkonzentrator

Mobile Sauerstoffkonzentratoren

Zen-O

Zen-O lite tragbarer Sauerstoffkonzentrator

Mobile Sauerstoffkonzentratoren

Zen-O lite

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Natürlich können Sie uns Ihre Betriebsstundenerfassung auch über unsere anderen Kontaktwege zukommen lassen.

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr

Fax: 0 91 93 / 507 106 – 50

Postalisch für Ihre Unterlagen
nova:med GmbH & Co. KG
Schwarzenbacher Ring 5
91315 Höchstadt

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu den Betriebsstunden Ihres Geräts

Lesen Sie unsere Fragen & Antworten rund um das Thema der Betriebsstundenabfrage. Antwort nicht dabei? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

Warum sind die Betriebsstunden wichtig?

Einmal im Jahr müssen wir Ihre Nutzungsstunden, also die aktuellen Betriebsstunden Ihres Therapiegerätes an Ihre Krankenkasse übermitteln, damit Ihre Therapie nahtlos fortgestezt werden kann.

Anhand der Betriebsstunden können wir unter anderem:

  • erkennen, ob eine Wartung sinnvoll oder notwendig ist

  • prüfen, ob ein Gerätetausch ansteht

  • sicherstellen, dass Ihr Gerät weiterhin zuverlässig und sicher funktioniert

  • Service- und Abrechnungsprozesse korrekt vorbereiten

Die Abfrage hilft uns dabei, Sie frühzeitig zu unterstützen, bevor es zu Problemen oder Ausfällen kommt.

Was passiert mit meinen Angaben?

Ihre Angaben werden direkt an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Wir hinterlegen die Stunden bei uns im System, um mögliche Serviceintervalle besser planen zu können.

Muss ich die Betriebsstunden selbst auslesen?

Ja, die Betriebsstunden werden direkt am Gerät abgelesen.

Bei stationären Sauerstoffgeräten ist der Betriebsstundenzähler gut sichtbar am Gehäuse angebracht (oben oder seitlich am Gerät).

Bei mobilen Sauerstoffgeräten, Beatmungs- oder Schlafapnoegeräten werden die Betriebsstunden im Display angezeigt.

Bei Problemen ist der Vorgang auch in der Bedienungsanleitung genau beschrieben.

Falls Sie unsicher sind, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne dabei.

Was passiert nach dem Absenden des Formulars?

Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Angaben intern.
Sollte sich daraus ein Handlungsbedarf ergeben, melden wir uns zeitnah bei Ihnen über den von Ihnen gewählten Kontaktweg.

Wenn aktuell kein weiterer Schritt notwendig ist, müssen Sie nichts weiter tun.

Entstehen für mich Kosten?

Nein, die Abfrage der Betriebsstunden ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Muss ich die Betriebsstunden regelmäßig übermitteln?

Das hängt von dem Leistungsvertrag mit Ihrer Krankenkasse ab. Viele Kostenträger haben im Hilfsmittelbereich 1-Jahres-Pauschalen. Das heißt, die Pauschale muss jährlich mit einem Rezept vom behandelnden Arzt und den aktuellen Betriebsstunden verlängert werden.