Wechsel vor Pauschalende bei Sauerstoff Langzeittherapie, Schlafapnoe und NIV Beatmung – Kulanz & Ausnahmen der Krankenkassen

Zwar wird ein Versorgerwechsel in der Regel zum Pauschalende geplant, doch aus wichtigem Grund erlauben viele Kassen auch einen früheren Wechsel.

Früherer Versorgerwechsel: Ihre Optionen bei nova:med

Ein Versorgerwechsel wird üblicherweise zum Ende der Versorgungspauschale geplant. Viele Krankenkassen gestatten jedoch bereits auf berechtigten Antrag einen vorzeitigen Wechsel. Erfahren Sie hier, wann und wie Sie von dieser Regelung profitieren können.

1. Unzureichende Versorgung

Leidet Ihre Versorgung unter Lieferengpässen oder mangelhaften Serviceleistungen, können Sie Ihre Krankenkasse informieren und unmittelbar zu einem neuen Hilfsmittel-Anbieter wechseln. Die Krankenkasse prüft Ihren Fall zügig und genehmigt den Wechsel in der Regel kulant.

2. Zusammenführung mehrerer Hilfsmittel wie Sauerstoff- und Beatmungsgeräte

Nutzen Sie verschiedene Geräte von unterschiedlichen Anbietern, empfiehlt sich ein vorzeitiger Wechsel, um alle Leistungen aus einer Hand zu beziehen. So vermeiden Sie im Störfall zeitaufwändige Recherchen nach den zuständigen Servicenummern.

3. Umzug oder veränderte Pflegesituation

Ein Wohnortwechsel oder Anpassungen in Ihrer Pflege können weitere Gründe für eine vorzeitige Genehmigung sein. Ihre Krankenkasse regelt die Abrechnung intern mit dem bisherigen Versorger – für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten oder organisatorischer Aufwand.

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