Was bedeutet Versorgungspauschale bei Hilfsmitteln wie Sauerstoff-, CPAP- oder Beatmungsgeräten?

Die Versorgungspauschale regelt, wie lange und in welchem Umfang Ihr Versorger Leistungen über die Krankenkasse abrechnet.

Wer auf ein medizinisches Hilfsmittel wie ein CPAP-Gerät, eine Beatmung oder eine Sauerstoffversorgung angewiesen ist, stößt früher oder später auf den Begriff „Versorgungspauschale“. Doch was genau steckt dahinter – und was bedeutet das für Sie als Patient:in?

Versorgungspauschale: Definition & Laufzeiten

Eine Versorgungspauschale bezeichnet den Zeitraum, für den Ihr Versorger von der Krankenkasse pauschal vergütet wird. Innerhalb dieses festgelegten Intervalls stellt der Dienstleister alle vertraglich vereinbarten Leistungen bereit – also Gerät, Service und Zubehör.

CPAP/APAP-Therapie (Schlafapnoe):

Hier beträgt die übliche Laufzeit 12 Monate. In diesem Jahr sind neben dem Gerät auch Maske, Filter und notwendige Wartungsleistungen abgedeckt.

NIV Beatmung:

  • Invasive Heimbeatmung: meist 6 Monate
  • Nicht-invasive Beatmung: üblicherweise 12 Monate

Während dieser Zeitspanne übernehmen wir sämtliche Beatmungsgeräte, Verbrauchsmaterialien und technischen Support.

Sauerstofflangzeittherapie:

Die Pauschale liegt in der Regel zwischen 12 und 24 Monaten, je nach Versorgung. Innerhalb dieses Zeitraums sorgen wir für die Versorgung mit Sauerstoffkonzentrator, mobilem Sauerstoffkonzentrator mit Akku, Nasenbrillen und Zubehör.

So sind alle nötigen Leistungen – von der Erstausstattung bis hin zum regelmäßigen Service – in einer festen Pauschale zusammengefasst und Sie können sich ganz auf Ihre Therapie konzentrieren.

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