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Übernehmen Krankenkassen die Stromkosten für die Therapie?

Hand steckt einen schwarzen Winkelstecker in eine weiße Steckdose an einer grünen Wand.KI-generiert

Aktualisiert am 25. September 20263 Min. Lesezeit

Stromkosten für Ihr Hilfsmittel: So erhalten Sie eine Erstattung von Ihrer Krankenkasse

Viele medizinische Hilfsmittel benötigen täglich Strom. Das betrifft zum Beispiel CPAP- oder APAP-Geräte, Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren, Absauggeräte oder andere elektrisch betriebene Hilfsmittel.

Was viele Patienten nicht wissen:
Wenn das Hilfsmittel ärztlich verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt wurde, können die dadurch entstehenden Stromkosten in der Regel bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.

Die Erstattung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen die Stromkosten selbst bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Viele Patienten reichen den Antrag einmal jährlich ein.

Warum übernimmt die Krankenkasse Stromkosten?

Die Stromkostenerstattung hängt mit der Hilfsmittelversorgung zusammen. Vereinfacht gesagt: Wenn ein elektrisches Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und von der Krankenkasse übernommen wurde, gehört auch der notwendige Betrieb dieses Hilfsmittels zur Versorgung. Dazu zählt der Strom, der für die Nutzung des Gerätes benötigt wird.

Wichtig ist: Es geht um Hilfsmittel, die offiziell verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurden. Haben Sie ein Gerät selbst gekauft, ohne Verordnung oder ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse, kann die Stromkostenerstattung anders bewertet werden.

Was benötigt die Krankenkasse für die Erstattung?

Je nach Krankenkasse unterscheiden sich die Vorgaben. Manche Kassen arbeiten mit einer Pauschale, andere berechnen die Erstattung nach dem tatsächlichen Verbrauch. Häufig werden folgende Angaben benötigt:

der Name des Hilfsmittels, der Erstattungszeitraum, die Watt-Leistung des Gerätes, die Betriebsstunden oder Nutzungsdauer sowie der Strompreis pro Kilowattstunde. Einige Krankenkassen bitten zusätzlich um eine Kopie der Stromrechnung oder ein eigenes Antragsformular.

Die Berechnung ist grundsätzlich einfach:

Watt-Leistung × Betriebsstunden ÷ 1.000 = Stromverbrauch in kWh

Dieser Verbrauch wird anschließend mit dem Strompreis pro Kilowattstunde multipliziert. Daraus ergibt sich der Betrag, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Da jede Krankenkasse eigene Abläufe haben kann, lohnt sich ein kurzer Blick auf das Formular Ihrer Kasse oder eine direkte Nachfrage.

Warum ist der Betriebsstundenstand so wichtig?

Für die weitere Versorgung benötigen wir regelmäßig den aktuellen Betriebsstundenstand Ihres Gerätes. Dieser Wert hilft dabei, die Nutzung des Hilfsmittels nachzuweisen und die Versorgungspauschale bei der Krankenkasse weiterzuführen.

Gleichzeitig ist der Betriebsstundenstand auch für Sie hilfreich: Er zeigt, wie lange Ihr Gerät tatsächlich im Einsatz war. Zusammen mit der Watt-Leistung des Gerätes kann Ihre Krankenkasse daraus den Stromverbrauch berechnen oder eine passende Pauschale festlegen.

Neu: Vorausgefülltes PDF nach der Betriebsstundenübermittlung

Damit Sie es einfacher haben, erhalten Sie nach dem Absenden unseres Betriebsstundenübermittlungsformulars automatisch ein vorausgefülltes PDF per E-Mail. Darin sind die von Ihnen übermittelten Daten bereits enthalten.

Dieses Dokument können Sie direkt für Ihre Unterlagen nutzen und bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ergänzen Sie bei Bedarf nur noch die weiteren Angaben, die Ihre Krankenkasse verlangt, zum Beispiel Ihre Versichertennummer, den gewünschten Erstattungszeitraum oder eine Kopie Ihrer Stromrechnung.

So sparen Sie Zeit und haben die wichtigsten Informationen gebündelt an einem Ort.

Unser Tipp

Reichen Sie die Stromkostenerstattung regelmäßig ein – am besten einmal im Jahr. Wenn Sie unsicher sind, welches Formular Ihre Krankenkasse benötigt, fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach. Bei Fragen zu Ihrem Gerät, zur Watt-Leistung oder zum Betriebsstundenstand hilft Ihnen unser nova:med Team gerne weiter.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung durch Ihre Krankenkasse oder eine rechtliche Beratung.

Wissen von nova:med direkt in Ihrer Google-Suche.

Die Einstellung gilt für novamed.de insgesamt.

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