Versorgerwechsel vor Pauschalende – (fast) jederzeit möglich
Sie müssen nicht bis zum Ende Ihrer CPAP-, Sauerstoff- oder Beatmungspauschale warten, um den Anbieter zu wechseln. Ihr gesetzliches Wahlrecht gilt jederzeit – auch vor Ablauf der Pauschale.
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt nova:med Sie dabei, den Versorger frühzeitig zu wechseln, unteranderem zum Beispiel bei:
- Mangelhafter Versorgung (Lieferengpässe, Serviceprobleme)
- Geänderter Lebenssituation (Umzug, neue Pflegesituation)
- Zusammenführung mehrerer Hilfsmittel (alle Geräte aus einer Hand)
- Neue vom Arzt verordnete Parameter, wie zum Beispiel ein PLBV Modus
Ein vorzeitiger Wechsel läuft genauso ab wie der reguläre: nova:med beantragt das neue Rezept bei Ihrem Arzt, reicht alle Unterlagen bei der Krankenkasse ein und koordiniert Abholung und Lieferung. Bei Genehmigung wechseln Sie nahtlos zu uns – ohne Unterbrechung Ihrer Therapie.