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Muss ich bis zum Ende meiner CPAP, Sauerstoff oder Beatmungspauschale warten, bevor ich wechseln darf?

Aktualisiert am 16. Februar 20261 Min. Lesezeit

Versorgerwechsel vor Pauschalende: (fast) jederzeit möglich

Sie müssen nicht bis zum Ende Ihrer CPAP-, Sauerstoff- oder Beatmungspauschale warten, um den Anbieter zu wechseln. Ihr gesetzliches Wahlrecht gilt jederzeit, auch vor Ablauf der Pauschale.

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt nova:med Sie dabei, den Versorger frühzeitig zu wechseln, unteranderem zum Beispiel bei:

  • Mangelhafter Versorgung (Lieferengpässe, Serviceprobleme)
  • Geänderter Lebenssituation (Umzug, neue Pflegesituation)
  • Zusammenführung mehrerer Hilfsmittel (alle Geräte aus einer Hand)
  • Neue vom Arzt verordnete Parameter, wie zum Beispiel ein PLBV Modus

Ein vorzeitiger Wechsel läuft genauso ab wie der reguläre: nova:med beantragt das neue Rezept bei Ihrem Arzt, reicht alle Unterlagen bei der Krankenkasse ein und koordiniert Abholung und Lieferung. Bei Genehmigung wechseln Sie nahtlos zu uns, ohne Unterbrechung Ihrer Therapie.

So läuft eine Patientenversorgung mit nova:med:

Beim Abspielen wird das Video von YouTube geladen.

Wollen Sie mehr über die Vorteile von nova:med als Versorger erfahren, oder direkt wechseln? Auf unserer Info-Seite finden Sie weiteres dazu und können auch direkt einen Wechsel beantragen.

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Die Einstellung gilt für novamed.de insgesamt.

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