Muss ich bis zum Ende meiner CPAP, Sauerstoff oder Beatmungspauschale warten, bevor ich wechseln darf?

Sie müssen nicht bis zum Ende der Pauschale warten, um den Versorger zu wechseln. Ihr Wahlrecht als Patient*in gilt jederzeit.

Versorgerwechsel vor Pauschalende – (fast) jederzeit möglich

Sie müssen nicht bis zum Ende Ihrer CPAP-, Sauerstoff- oder Beatmungspauschale warten, um den Anbieter zu wechseln. Ihr gesetzliches Wahlrecht gilt jederzeit – auch vor Ablauf der Pauschale.

Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt nova:med Sie dabei, den Versorger frühzeitig zu wechseln, unteranderem zum Beispiel bei:

  • Mangelhafter Versorgung (Lieferengpässe, Serviceprobleme)
  • Geänderter Lebenssituation (Umzug, neue Pflegesituation)
  • Zusammenführung mehrerer Hilfsmittel (alle Geräte aus einer Hand)
  • Neue vom Arzt verordnete Parameter, wie zum Beispiel ein PLBV Modus

Ein vorzeitiger Wechsel läuft genauso ab wie der reguläre: nova:med beantragt das neue Rezept bei Ihrem Arzt, reicht alle Unterlagen bei der Krankenkasse ein und koordiniert Abholung und Lieferung. Bei Genehmigung wechseln Sie nahtlos zu uns – ohne Unterbrechung Ihrer Therapie.

So läuft eine Patientenversorgung mit nova:med:

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