Um eine schnelle Versorgung zu ermöglichen, hat nova:med mit (fast) allen Krankenkassen feste Verträge abgeschlossen. Diese Verträge erlauben es uns, nach der Verordnung eines Schlaftherapiegerätes durch einen Facharzt, unsere Patienten sofort – oftmals schon am gleichen Tag – mit einem Schlaftherapiegerät zu versorgen.
Die Geräte sind meistens genehmigungsfrei, Sie bekommen den Bescheid für die Kostenübernahme in der Regel 2 – 3 Wochen nach erhalt Ihres Therapiegerätes, von Ihrer Krankenkasse zugesandt.
So ist der gesetzliche Ablauf zur Kostenübernahme in Deutschland geregelt:
Die Dauer bis zur Genehmigung eines Schlaftherapiegerätes durch die Krankenkasse ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 13 Abs. 3a SGB V muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang über Ihren Antrag entscheiden. Sollte eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erforderlich sein, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.
Falls die Krankenkasse diese Fristen nicht einhält und Sie keine schriftliche Mitteilung über eine Fristverlängerung erhalten, gilt der Antrag als genehmigt (sogenannte Genehmigungsfiktion). Dies bedeutet, dass Sie das Hilfsmittel selbst beschaffen können und die Krankenkasse zur Kostenerstattung verpflichtet ist.
In der Praxis zeigen Daten der BARMER, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Hilfsmittelanträge bei etwa 0,9 Arbeitstagen liegt. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Bearbeitungsdauer je nach Krankenkasse variieren kann.