Zum Inhalt springen
Zentrale 09193 507106-0

Ich bin befreit von der Zuzahlung, gilt dies auch für die Schlafapnoe-Hilfsmittel?

Aktualisiert am 13. Mai 20251 Min. Lesezeit

Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten haben, zum Beispiel in Form eines Befreiungskärtchens, dann gilt diese Befreiung auch für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Behandlung der Schlafapnoe. Dazu zählen insbesondere CPAP-Geräte, Atemmasken und passendes Zubehör.

Bitte beachten Sie, dass die Befreiung bei jeder Bestellung angegeben bzw. nachgewiesen werden muss. Falls Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder den zuständigen Leistungserbringer.

Wissen von nova:med direkt in Ihrer Google-Suche.

Die Einstellung gilt für novamed.de insgesamt.

War dieser Artikel hilfreich?

Nicht gefunden, was Sie suchen?

Unser Expertenteam steht Ihnen zur Verfügung! Finden Sie schnelle Lösungen oder wenden Sie sich direkt an unseren Support.

Mitarbeiterinnen von Novamed unterhalten sich in der Cafeteria

Zum e-Service

Dokumente und Formulare zu Ihrer Versorgung, online abrufbar.