Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung erhalten haben – zum Beispiel in Form eines Befreiungskärtchens – dann gilt diese Befreiung auch für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Behandlung der Schlafapnoe. Dazu zählen insbesondere CPAP-Geräte, Atemmasken und passendes Zubehör.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung bei jeder Bestellung angegeben bzw. nachgewiesen werden muss. Falls Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder den zuständigen Leistungserbringer.