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Habe ich auf das Gerät eine Garantie/Gewährleistung?

Aktualisiert am 4. Oktober 20261 Min. Lesezeit

Wenn Sie der Käufer des Gerätes sind, ja. Wenn wir mit Ihrer Krankenkasse einen sog. Pauschalvertrag haben, dann bleibt das Gerät in unserem Besitz und wir garantieren das Aufrechterhalten der Therapie.

Haben Sie Ihr Gerät von uns erworben, gilt Folgendes:

Bei CPAP-, Bilevel- und Beatmungsgeräten (einschließlich der externen Netzgeräte) sowie bei Sauerstofftherapiegeräten beträgt die Gewährleistungsperiode 2 Jahre. nova:med sichert zu, dass Ihr Atemtherapieprodukt vom Tag des Kaufs an über diesen Zeitraum hinweg keine Material- und Verarbeitungsschäden aufweist. Diese Gewährleistung gilt ausschließlich für den ersten Käufer. Sie ist nicht übertragbar. Sollte das Produkt unter den Bedingungen eines normalen Gebrauchs versagen, wird nova:med das defekte Produkt bzw. Komponenten des Produkts nach seinem Ermessen reparieren oder ersetzen.

Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Schäden aufgrund von:

  • Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch, Modifikation oder Änderung des Produktes verursacht werden
  • Reparaturen, die von anderen als den vom Hersteller ausdrücklich für solche Reparaturen autorisierten Reparaturdiensten ausgeführt wurden
  • Schäden bzw. Kontamination, die durch Zigaretten-, Pfeifen-, Zigarren- oder anderen Rauch verursacht werden und
  • Schäden, die durch Verschütten von Wasser auf oder in ein elektronisches Gerät verursacht wurden.

Wissen von nova:med direkt in Ihrer Google-Suche.

Die Einstellung gilt für novamed.de insgesamt.

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