Wenn Sie der Käufer des Gerätes sind, ja. Wenn wir mit Ihrer Krankenkasse einen sog. Pauschalvertrag haben, dann bleibt das Gerät in unserem Besitz und wir garantieren das Aufrechterhalten der Therapie.
Sollten Sie das Sauerstoffsystem von uns erworben haben, dann gilt folgendes:
Bei Sauerstofftherapiegeräten beträgt die Gewährleistungsperiode 2 Jahre. nova:med sichert zu, dass Ihr Atemtherapieprodukt vom Tag des Kaufs an über den unten genannten Zeitraum hinweg keine Material- und Verarbeitungsschäden aufweist. Diese Gewährleistung gilt ausschließlich für den ersten Käufer. Sie ist nicht übertragbar. Sollte das Produkt unter den Bedingungen eines normalen Gebrauchs versagen, wird nova:med das defekte Produkt bzw. Komponenten des Produkts nach seinem Ermessen reparieren oder ersetzen.
Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Schäden aufgrund von:
- Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Missbrauch, Modifikation oder Änderung des Produktes verursacht werden;
- Reparaturen, die von anderen als den vom Hersteller ausdrücklich für solche Reparaturen autorisierten Reparaturdiensten ausgeführt wurden
- Schäden bzw. Kontamination, die durch Zigaretten-, Pfeifen-, Zigarren- oder anderen Rauch verursacht werden und
- Schäden, die durch Verschütten von Wasser auf oder in ein elektronisches Gerät verursacht wurden.