Ein Therapiegerät ist ein medizinisches Hilfsmittel. Daher übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Ihre komplette Versorgung, sofern die Therapie medizinisch notwendig ist. Es ist in der Regel, außer der gesetzlichen Zuzahlung, keine Selbstbeteiligung an den anfallenden Kosten zu erwarten.
Für privat Versicherte kann die Kostenübernahme für die Versorgung je nach Krankenversicherung und den individuell geschlossenen Verträgen variieren. Sie sollten daher immer vorab die Kostenfrage mit Ihrer Krankenversicherung klären.