Aufgrund bestehender Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen entstehen Ihnen im Rahmen Ihrer Therapie in aller Regel keine weiteren Kosten (außer der gesetzlich geregelten Zuzahlung). Patienten einer privaten Krankenkasse erhalten wie gewohnt eine Privatrechnung, die sie dann gegenüber der Krankenkasse geltend machen können. Sollte Ihre private Krankenkasse Hilfsmittelverträge mit uns abgeschlossen haben, kümmern wir uns direkt um die Abrechnung.