Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- Maßgebend für dieses und alle künftigen Geschäfte, gleichgültig wie diese abgeschlossen werden (Kauf oder Versorgungspauschale), sind ausschließlich die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) der nova:med GmbH & Co. KG.
Entgegenstehende Bedingungen kommen nur zum Zuge, wenn sie von der nova:med GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt sind. - Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten alle Angebote als unverbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der nova:med GmbH & Co. KG maßgebend.
2. Angebote
Produktwerbung in Katalogen, Listen, Online, Brief- / Prospektwerbung oder in Auslagen ist lediglich eine Einladung zur Angebotsabgabe. Erst mit der Bestellung wird ein Angebot des potenziellen Käufers abgegeben, welches nova:med GmbH & Co. KG per Auftragsbestätigung oder mit der Auslieferung der Ware annehmen kann.
3. Lieferung
- Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der nova:med GmbH & Co. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – hat nova:med GmbH & Co. KG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. nova:med GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers bleibt die gelieferte Ware Eigentum der nova:med GmbH & Co. KG. Der Käufer ist jedoch berechtigt, über die Ware im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu verfügen.
- Der Käufer ist verpflichtet, über jeden Zugriff Dritter auf das Eigentum der nova:med GmbH & Co. KG diese unverzüglich zu unterrichten.
5. Menge, Qualität, Reklamationen
Sofern eine Lieferung mangelhaft ist, hat dies der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6. Gewährleistung und sonstige Haftung
In Fällen berechtigter Mängelrügen oder in sonstigen Haftungsfällen leistet die nova:med GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Schadensersatz. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auf Schadensersatz, Ersatz von Mangelfolgeschäden – sei es aus positiver Vertragsverletzung oder aus welchem Rechtsgrund auch immer – oder auf Wandlung, Minderung, oder Kündigung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. Versorgungspauschale
- Geräte und Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen von Versorgungspauschalen durch die Krankenversicherer oder im Rahmen eines Mietvertrages zur Verfügung gestellt sind, dürfen nicht einem Dritten (außer dem betroffenen Patienten / Versicherten) zur Nutzung überlassen werden.
- Mit den Produkten ist pfleglich und sachgemäß umzugehen. Dazu sind die Bedienungsanleitungen und Einweisungen in die Produkte (wenn gesetzlich gefordert) maßgeblich.
- Treten Verschleißerscheinungen oder Sachmängel auf, übernimmt die nova:med GmbH & Co. KG die Kosten der Reparatur, die durch diese durchgeführt wird.
- Der Nutzer ist verpflichtet, die nova:med GmbH & Co. KG über Namens-, Adress- und Krankenkassenwechsel zu informieren. Außerdem ist das Verwenden des Gerätes zur dauerhaften Nutzung im Ausland anzuzeigen.
- Das Gerät ist nach Ende der Laufzeit an die nova:med GmbH & Co. KG gesäubert zurückzugeben, es sei denn, es schließt sich ein weiterer Zeitraum mit Versorgungspauschale bzw. eine weitere Mietzeit an.
- Die Meldung von Betriebsstunden bei Therapiegeräten ist ein Standardverfahren der Krankenversicherer. Bitte teilen Sie uns auf unsere Anfrage die Betriebsstunden mit – gern sind wir beim Ablesen behilflich.
- Kommt es zu einer Beschädigung der Produkte, muss unverzüglich ein Schadensprotokoll erstellt und übersendet werden. Reparaturen dürfen vom Nutzer nicht selbst vornehmen werden bzw. er darf niemand anderen damit beauftragen. Wenn der Nutzer eine Beschädigung verschuldet, trägt er die Kosten der Reparatur. Für die Zeit der Reparatur stellt die nova:med GmbH & Co. KG nach Möglichkeit ein Ersatzgerät. Wird ein Gerät gestohlen, ist unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle eine Diebstahlsanzeige aufzugeben. Die Haftung für ein verlorenes Gerät ohne polizeiliche Verlustmeldung trägt der Nutzer des Gerätes. Dies wird Ihm mit dem Zeitwert des Gerätes in Rechnung gestellt.
- Bei Fahrlässigkeit, Vorsatz, nicht zweckbestimmtem Einsatz und über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung haftet der Nutzer für Beschädigungen am Gerät.
- Bei nicht zweckbestimmtem Einsatz haftet die nova:med GmbH & Co. KG nicht für Schäden.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss unerlaubter Handlung sind sowohl gegen nova:med GmbH & Co. KG als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorbestehenden Regelungen unberührt.
9. Preis, Zahlung, Kündigung
Es gelten die im Zeitpunkt der Leistung allgemein gültigen Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Die Preise gelten – wenn nicht anders vereinbart – ab Auslieferungsstätte, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Käufer zahlt den Rechnungsbetrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Sollten käuferseitig die Zahlungen nicht während des 30-Tage-Zeitraumes vom Konto abgesendet werden, kommt es zum Verzug, ohne dass unsererseits eine Mahnung erforderlich wird. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die nova:med GmbH & Co. KG berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen zum Diskontsatz der Deutschen Bundesbank plus zwei Prozent (2%) zu berechnen. nova:med GmbH & Co. KG ist berechtigt, eine empfangene Zahlung gegen die jeweils ältesten Forderungen anzurechnen, auch wenn die Zahlung vom Käufer ausdrücklich für andere Rechnungen bestimmt wurde. Der Käufer kann mit Ansprüchen gegen nova:med GmbH & Co. KG nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist nova:med GmbH & Co. KG zur Rücknahme der Ware berechtigt.
Dem Zahlungsverzug steht gleich Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, Zahlungseinstellung oder wesentliche Veränderung der vorne angenommenen Vermögens- oder Ertragslage. Scheck- und Wechselzahlungen werden durch nova:med GmbH & Co. KG nicht akzeptiert.
10. Datenschutz
- nova:med GmbH & Co. KG speichert personenbezogene Daten im Falle eines Vertragsabschlusses zur Versorgung der Patienten. Personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dies können je nach Vertragsart neben Name, Anschrift, Email-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Krankenkassendaten und Bankverbindung auch andere sensible Daten sein.
- Diese Daten werden von uns unter Anwendung der Vorschriften des BDSG und des TMG (Telemediengesetz) durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. Wir geben Ihre bei uns gespeicherten Daten nicht an externe Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind uns sozialgesetzlich obliegende Pflichten gegenüber Krankenkassen.
- Wir nutzen diese Daten zu Marketingzwecken, wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich oder auf sonst für uns erkennbare Weise widersprochen hat. Gem. §34 BDSG haben Kunden das Recht auf unentgeltliche Auskunft Ihrer bei der nova:med GmbH & Co. KG gespeicherten Daten sowie gem. §35 BDSG jederzeit das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung dieser personenbezogenen Daten.
- Die ermittelten Daten aus sog. Telemedizinischer Übermittlung werden gem. der Einverständniserklärung behandelt und können auf Wunsch gesondert berichtigt, gelöscht oder gesperrt (abgeschaltet) werden.
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind diese möglichst durch andere zu ersetzen, damit der von beiden Parteien beabsichtigte Erfolg in rechtswirksamer Art und Weise erreicht wird.
- Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.
- Forderungsabtretungen gegenüber nova:med GmbH & Co. KG bedürfen stets deren Einwilligung.
- Gerichtsstand ist Höchstadt an der Aisch.